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lernpool.de/ada bietet Informationen im Hinblick auf Prüfung zum/ zur AusbilderIn. Die Abkürzung „AdA“ bedeutet: Ausbildung der Ausbilder“. Die Abkürzung „AEVO“ bedeutet: Ausbilder-Eignungsverordnung.


Einführung

Viele Meisterinnen und Meister, Führungskräfte oder erfahrene Mitarbeiter von Unternehmen aus verschiedenen Gewerken bilden den betrieblichen Nachwuchs aus. In dieser verantwortungsvollen Ausbildungstätigkeit sind Sie unter anderem Lehrer, Vorbild, Ansprechpartner und auch Kollege für Auszubildende und neue Mitarbeiter und benötigen entsprechende berufs- und arbeitspädagogische und Kompetenzen.

Durch die AdA-Qualifikation erlernen angehende AusbilderInnen praxisnahes Wissen, um die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ausbildung (von jungen Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen bzw. neuen Kolleginnen oder Kollegen) erfolgreich ausführen zu können.

Der Nachweis dieser berufs- und arbeitspädagogischen Eignung", der mit einer AusbilderInnen-Prüfung vor der Handelskammer bzw. IHK erbracht wird, ist die Voraussetzung um auszubilden. Lehrgänge werden von Innungen, Verbänden, Kammern und freien Bildungsträgern angeboten.

Ein Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder“ entspricht Teil 4 der Meisterprüfung. 2013 beschlossen der Bund und die Länder, den „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR). Mit diesem Rahmens lassen sich verschiedene Ausbildungen in eine von acht Niveau-Stufen einordnen. Der akademische Bachelortitel und der handwerkliche Meistertitel sind beide unter der Niveau-Stufe sechs einzuordnen und dadurch gleichgestellt. Der handwerkliche Meistertitel und der Bachelorabschloss einer Hochschule sind als gleichwertig anzusehen, was auf dem Meisterbrief notiert wird. Durch diese Gleichstellung wird die Wertigkeit des Handwerksmeister:in-Titels betont.

 

Inhalte

Die AdA-Handlungsfelder richten sich nach dem DIHK-Rahmenplan und der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21.01.2009. Die AdA-Inhalte sind in vier Handlungsfelder eingeteilt:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Prüfung(svorbereitung)
Ein weiterer Bestandteil von AdA-Lehrgängen ist die Vorbereitung auf die praktische Prüfung, die in Form der Unterweisung von Auszubildenden in einer Ausbildungssituation oder in Form einer einer Präsentation erfolgen kann.
Die AdA-Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (30 min) und einer schriftlichen Prüfung (180 min). Für die Teilnahme an der Prüfung nach der aktuellen AEVO von 2009 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen mehr. Teilnehmer haben durch den AdA-Schein den Nachweis, dass die erforderlichen arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, um auszubilden.

Abschluss
AdA-Schein > Infos & Anbieter (Bereich Hamburg)

Förderung
Infos zum Bildungsgutschein